Krippe & Kindergarten

Kindertageseinrichtungen

Gemeinde Hohenroth

Die Gemeinde Hohenroth ist Träger von drei Kindertageseinrichtungen:

Die Einrichtungen bieten jeweils einen Regelkindergarten für Kinder in einem Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Die Einrichtungen Haus für Kinder Hohenroth und Haus für Kinder Windshausen bieten zusätzlich eine Kinderkrippe für Kinder unter drei Jahren.
Die Einrichtungen werden von der Gemeinde Hohenroth öffentlich-rechtlich betrieben und durch Förderungen des Freistaates Bayern sowie Gebühren finanziert. Die wesentlichen Regelungen sind in der Kindertageseinrichtungensatzung und der Gebührensatzung festgelegt. Um den laufenden Betrieb kümmert sich die Einrichtungsleitung zusammen mit ihrem pädagogischen Personal.
Grundsätzliche Entscheidungen werden durch den Gemeinderat Hohenroth bzw. den Kindergartenausschuss getroffen.

Haus für Kinder Hohenroth

  

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Haus für Kinder unterm Regenbogen Windshausen

  

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Waldkindergarten RäuberNESt

   

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